Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung des „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, seit einem Jahr versuchen wir gemeinsam, diese Pandemie zu bekämpfen. Seit mehr als einem Jahr geht dies mit massiven Eingriffen in Grundrechte einher, wie sie in Deutschland seit 1949 nicht erlebt wurden. Wenn eine Lage wie letztes Jahr März eintritt, dann muss man sich erst einmal einen Überblick verschaffen, was dieses Virus anrichtet und wie man die Bevölkerung am besten davor schützt. Deshalb waren die Maßnahmen auch geboten.

Aber jetzt, wo Impfungen zur Verfügung stehen, Therapeutika und große Teile der Bevölkerung sehr wohl vorsichtig agieren, unsere Wirtschaft gute Hygienekonzepte hat, können wir solche harten Grundrechtseingriffe nach mehr als einem Jahr nicht mehr rechtfertigen. Es werden keinerlei Abwägungen der einzelnen Risiken vorgelegt. Wie verhält es sich mit den Kollateralfolgen nach nun mehr als einem Jahr Grundrechtseingriffe, die stetig zunehmen? Welche psychischen und physischen Folgen hinterlässt die Masken- und jetzt auch Testpflicht bei unseren Kindern?

Aber meine größten Bedenken sind, dass all diese Maßnahmen anhand einer einzigen Zahl, die Inzidenz, getroffen werden können. Das Testregime ist die letzten Wochen massiv ausgedehnt worden. Und natürlich erhalte ich deutlich mehr positiv Getestete dadurch. Daher gibt die Inzidenz allein nicht das eigentliche Infektionsgeschehen wieder. Ich halte es für unverantwortlich, allein mit der Inzidenz die Bevölkerung weiterhin in Angst zu versetzen. Angst ist nicht nur ein schlechter Berater, sie verhindert auch den richtigen Weg bei der Pandemiebekämpfung zu finden.