Das es nach einem 18-jährigen Betrieb jetzt zu einer Untersagung der Nachmittagsbetreuung kommt ist bitter. Von der Ministerin und ihrem Ministerium hätte ich mir nach den Opfern, die die letzten eineinhalb Pandemiejahre gefordert haben, mehr Sensibilität für die Belange der betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern gewünscht. Im Übrigen ist es schwer nachvollziehbar, dass ein fast zwei Jahrzehnte erfolgreich umgesetztes, genehmigtes pädagogisches Konzept einer immer mehr um sich greifenden Regulierungswut und bürokratischen Auswüchsen zum Opfer fällt. Richtschnur der Ministerin sollte nicht das Errichten neuer bürokratischer Hürden sein, sondern das Interesse der Eltern und ihrer Kinder, die sich bewusst für dieses Schulkonzept entschieden haben.

Für unsere heutige Bildungslandschaft muss der pädagogische Nutzen und nicht ideologische Vorbehalte ausschlaggebend sein. Ein gleichberechtigtes Nebeneinander, von öffentlichen- und privaten Bildungsträgern muss Normalität sein. Hier bedarf es gerade im Ernst- Ministerium, auch unter dem Eindruck des jüngsten Urteils zur Finanzierung von privaten Bildungsträgern, einer dringenden Korrektur der Sichtweise.

Im Interesse der Kinder, Schüler und Eltern fordere ich sowohl den Schulträger als auch die Ministerin auf, die momentan bis zum 13.09.2021 geltende Quarantäne zu nutzen, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Der Regelschulbetrieb nach Ablauf der Quarantäne darf nicht durch den Wegfall einer Ganztagsbetreuung gefährdet werden.