Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Änderung des Nachtragshaushalt 2021 als verfassungswidrig einzustufen, erklärt der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag Brandenburg, Dr. Jan Redmann:
„Die Entscheidung aus Karlsruhe darf nicht folgenlos bleiben: Mit dem Nachtragshaushalt hat das Bundesverfassungsgericht auch die Förderung des Heizungsgesetzes gekippt. Das Heizungsgesetz muss gestoppt werden. Wenn die angekündigten Fördergelder des Bundes aus dem Klima und Transformationsfonds für den Heizungstausch nicht mehr zur Verfügung stehen, bedeutet das das Aus für die Pläne der Bundesregierung. Solange hier keine Klarheit besteht, ob die Gelder ausgezahlt werden können, darf das Gesetz nicht in Kraft treten. Die Menschen dürfen jetzt nicht im Regen stehen gelassen werden – insbesondere in Ostdeutschland, wo viele ältere Heizungen durch teure Hybridheizungen ersetzt werden müssten, die sich viele Familien nicht leisten können.“
Monika Larch
Pressesprecherin, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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