In manchen Dingen ist Deutschland nach wie vor Weltspitze. Zum Beispiel bei der Größe
seines Parlamentes. Hier liegen wir mit 736 Abgeordneten auf Platz 2 nach dem
Chinesischen Volkskongress und knapp vor dem Europäischen Parlament mit 705
Mitgliedern. Grund für die hohe Anzahl der Mandate ist die Kombination aus Mehrheits- und
Verhältniswahlrecht. Unter anderem durch die Anstöße des Bundesverfassungsgerichtes ist
die Verschlankung des Parlaments seit Jahren ein Dauerthema. Überparteilicher Konsens
ist, dass der Bundestag eine feste Größe von 598 Abgeordneten haben soll. Wie kommt man
nun dahin? Aktuell versucht sich die Ampel an dem zugegebenermaßen nicht einfachen
Handwerk. Der Vorschlag der SPD- geführten sogenannten Zukunftskoalition ist ebenso
ungeheuerlich wie bürgerfeindlich. Jeder Wähler soll zwei Stimmen erhalten, eine
„Wahlkreisstimme“ für einen Direktkandidaten und eine „Hauptstimme“ für die Landesliste
einer Partei. Die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag orientiert sich dabei allein an den
abgegebenen „Hauptstimmen“. Das hört sich kompliziert an, deshalb ein Beispiel im Klartext.
Die Bürger eines Wahlkreises wählen den Kandidaten, dem sie vertrauen und der sie in
Berlin vertreten soll. Dieser Kandidat gewinnt den Wahlkreis. Bisher galt: Wahlkreis
gewonnen, Einzug ins Parlament, Bürgerwillen umgesetzt. Nach dem Willen der Ampel soll
gelten: ein gewonnener Wahlkreis ist noch längst kein gewonnener Wahlkreis. Wenn eine
Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach den Zweitstimmen
zustehen würde, dann gelten die Wahlkreisbewerber mit den wenigsten Stimmen als nicht
gewählt, sie werden gekappt, Bürgerwillen ignoriert. Mit dem Wahlrechtsmodell der Ampel
wird es in vielen Wahlkreisen keine direkt gewählten Abgeordneten mehr geben. Die
Bürgerinnen und Bürger werden dann häufig keine unmittelbare Interessenvertretung im
Deutschen Bundestag mehr haben. Besonders betroffen werden hiervon Städte sowie
Wahlkreise in den östlichen Bundesländern sein, weil dort Wahlkreise mit relativ geringen
Stimmenanteilen gewonnen werden. Das ist mit der CDU nicht zu machen. Wir sind der
Überzeugung, dass ein Wahlgesetz, das einen im Wahlkreis vom Volk direkt gewählten
Kandidaten den Einzug in den Deutschen Bundestag verweigert, gegen den Grundsatz der
Gleichheit der Wahl, der Unmittelbarkeit der Wahl und das Demokratie-Prinzip verstößt. Für
uns gilt: Die Bürgerstimme muss zählen, ohne Wenn und Aber!