Am grünen Wesen soll die Welt genesen? Aus Sicht der Grünen ja, sowohl nach innen wie nach außen. Nach außen ist es in erster Linie Annalena Baerbock, die die Regierungen der Welt sowie ihre eigenen Diplomaten mit ihrer Vorstellung von feministischer Außenpolitik und ihren Klimarettungshalluzinationen in den Wahnsinn treibt. Nach innen ist es Robert Habeck, der für die Deindustrialisierung Deutschlands steht und die links-grüne Bevormundung der Menschen in ihrem Alltagsleben vorantreibt.
Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet weniger im
Rampenlicht. Die Ministerin, Lisa Paus, versteht ihr Haus als eines der zentralen
Gestaltungsressorts der Ampel und der Gesellschaft. Beides perfekte Voraussetzungen also, um sich tatkräftig am linksgrünen Umbau der Gesellschaft zu beteiligen.
Mit der Journalistin und Diversity- Beraterin Ferda Ataman schlug Paus eine links denkende Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung vor, die 2018 mit ihrer kruden Auffassung zum Begriff Heimat und 2020 mit dem Begriff Kartoffel als Äquivalent für Deutsche ohne Migrationshintergrund einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde. Ansonsten fällt sie dadurch auf, Menschen anhand äußerer Merkmale in Gruppen einzuteilen, wobei der Gute und der Böse feststehen. Mit einer liberalen demokratischen Gesellschaft hat diese Segregation nichts zu tun, Rassismusvorwürfe ihr gegenüber scheinen nicht aus der Luft gegriffen.
Auch ein gesellschaftliches Lieblingsthema der Grünen steht im Hause Paus hoch im Kurs, die Beschäftigung mit dem Geschlecht und Sexualität. Bereits in den Anfangsjahren der Partei (z.B. 1985 Landesparteitag NRW) existierte die Vorstellung, gewaltfreie Sexualität müsse frei sein für jeden Menschen. Die sich daran anschließende Pädophilie-Debatte ist bekannt. Heute wird weiterhin Schritt für Schritt die Neuziehung bisheriger gesellschaftlicher Grenzen abgearbeitet.
Beredtes Beispiel dafür ist das Selbstbestimmungsgesetz. Ab einem Alter von 15 Jahren hat eine Person das Recht, die Änderung ihres Vornamens und ihres
Geschlechtseintrages im Weg der Erklärung gegenüber dem Standesamt zu
veranlassen. Vorherige Beratungen oder ärztliche Bescheinigungen sind nicht nötig. Bei beschränkt geschäftsfähigen minderjährigen Personen muss immerhin noch der gesetzliche Vertreter oder das Familiengericht zustimmen. In den Fällen der Minderjährigen bis 14 Jahren sind solche Änderungen ohne weitere Beratungen und Prüfungen allein den Eltern überlassen. Weitere Geschlechtswechsel sind im jährlichen Abstand möglich. Kurios auch: Rechtsvorschriften, die etwa künstliche Befruchtung, Schwangerschaft oder Entnahme von Samenzellen betreffen, sollen unabhängig von dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht der jeweiligen Person gelten.
Was bedeutet dies für Sportvereine, Schwimmbäder, Toiletten, Saunen, Frauenhäuser? Wird diese extreme Öffnung von den Betroffenen oder nur von einer kleinen Minderheit überhaupt gewollt? Darauf geben die grünen Transgendervordenker keine Antwort.
In einem weiteren Schritt wird es an die medizinische Umsetzung gehen. Bereits im Koalitionsvertrag haben die Ampelmänner eine alte Forderung der Grünen
festgeschrieben, dass die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen vollständig von der GKV übernommenwerden müssen. Der im Hause Paus angesiedelte Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann pocht nun darauf, dass der Zugang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen und die Kostentragung durch die GKV rechtssicher im SGB V verankert werden. Man darf insbesondere gespannt sein, für welche Altersgruppen diese staatliche Vorzugsbehandlung eröffnet werden soll. Denn eines steht jenseits aller grünen Transgenderideologie fest: Es gibt im Leben dann kein zurück mehr!
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